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SSV BLOG #3 - Vorstand informiert über Wiedereinstieg in den Vereinssport!

Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Trainerinnen und Trainer, Liebe Mitglieder,

mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein, die seit dem 4.Mai 2020 gültig ist, wurden die Voraussetzungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben geschaffen. Öffentliche und private Sportanlagen bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Allerdings können wir die Anlagen zur Ausübung im Freien unter bestimmten Bedingungen benutzen.

Der SSV Großensee v. 1952 e.V. möchte den Sportbetrieb somit schrittweise wieder aufnehmen. Die Bedingungen dafür sind in der Verordnung klar geregelt und für alle bindend, wobei nicht alles nur Verordnungen sind, sondern auch teilweise Empfehlungen. WIR halten BITTE beides ein. Das sollte unser Anspruch sein.


Auf die richtigen Sicherheitsmaßnahmen kommt es an!

Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Anwesenden nicht unterschritten wird, der Sport also kontaktfrei ist. An die Hygienemaßnahen haben wir uns zu halten und Umkleiden, Duschen, Gemeinschafts-räume sowie die Gastronomie bleiben geschlossen. Ein Zugang zu den Toiletten mit entsprechenden Hygieneartikeln, wird sichergestellt. Die Sportanlage ist geordnet und einzeln zu betreten und nicht in Gruppen.



Es sind keine Zuschauer, auf der Sportanlage erlaubt. Keine Treffen vor dem Trainingsgelände. Es ist sich außerdem an die Handlungs-empfehlungen des DOSB (10 Leitplanken) sowie an die Empfehlungen der einzelnen Sportfachverbände zu halten. Diese werden am Clubheim ausgehängt und werden für alle auch online zur Verfügung gestellt. Schaut dazu bitte auch auf unsere Vereinshomepage unter www.ssv-grossensee.de.


Eure Trainer werden euch ausführlich über die Bedingungen und den Ablauf eures schrittweisen Wiedereinstiegs ins Training informieren. Der SSV Großensee v. 1952 e.V. wird zunächst nur den Sportbetrieb im Erwachsenenbereich, in Kleingruppen, wieder aufnehmen. Jugendliche und Kinder können erst in den nächsten Schritten berücksichtigt werden. Dies gilt aktuell nur für den Fußball und Sportarten, die draußen auf dem Rasen wahrgenommen werden können. Alle Aktivitäten in der Halle bleiben weiter untersagt. Hier werden wir informieren, sobald es auch da Lockerungen gibt.



Konsequenz zählt!

Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs kann nur funktionieren, wenn sich ALLE konsequent an die Bedingungen der Verordnung halten. Einzelne Verstöße können den Sportbetrieb für alle gefährden. Teilnehmer, die sich nicht an die Vorgaben halten, werden daher konsequent vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

Der Vorstand wird unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesregierung und der Sportverbände versuchen, die Angebote schrittweise zu erweitern und den Trainingsbetrieb für euch zu optimieren. All das soll uns aber niemals daran hindern Spaß und Freude am Sport zu haben. Wir haben da uneingeschränktes Vertrauen in euch alle. Es darf und wird gelacht werden!


MIT SPORTLICHEN GRÜßEN SPIEL- UND SPORTVEREIN GROßENSEE VON 1952 E.V. ROBERT STADTHAUS-MEISTER 1. VORSITZENDER

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